§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Programmierschnittstelle (nachfolgend „API") von KraftstoffTanken.de, betrieben von Dustin Klaas (Anschrift siehe Impressum, nachfolgend „Anbieter"), durch registrierte Nutzer (nachfolgend „Nutzer").
(2) Über die API werden Grund- und Preisdaten von Tankstellen im Sinne von § 4 MTSKraftV bereitgestellt, die der Anbieter als zugelassener Anbieter eines Verbraucher-Informationsdienstes (VID) von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gemäß § 47k Abs. 5 GWB erhält (nachfolgend „MTS-K-Daten"). Als MTS-K-Daten gelten auch daraus abgeleitete Daten, gleich ob in Echtzeit oder zeitversetzt, roh, umformatiert, historisiert oder aggregiert.
(3) Der Vertrag kommt in Textform zustande: durch den elektronischen Antrag des Nutzers mit Zustimmung zu diesen Bedingungen und die Freigabe des Zugangs durch den Anbieter per E-Mail. Die bei Antragstellung gemachten Angaben, insbesondere zum Verwendungszweck, sind Vertragsbestandteil.
§ 2 Zweckbindung
(1) Der Nutzer darf die MTS-K-Daten ausschließlich zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über Kraftstoffpreise verwenden, und zwar nur für den im Antrag angegebenen und vom Anbieter freigegebenen Verwendungszweck. Jede andere Verwendung ist untersagt.
(2) Untersagt ist insbesondere, die MTS-K-Daten ganz oder teilweise, unmittelbar oder mittelbar
- zur Information von Personen oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft zu verwenden oder ihnen zugänglich zu machen. Dazu gehören Personen und Unternehmen, die Preise an einer oder mehreren Tankstellen setzen, Hersteller und Händler von Mineralölprodukten sowie mit ihnen verbundene Unternehmen;
- zur Information von Verbänden solcher Personen und Unternehmen zu verwenden oder ihnen zugänglich zu machen;
- zur Information von IT-Dienstleistern der Mineralölbranche zu verwenden oder ihnen zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere Preismelder im Sinne von § 4 Abs. 3 MTSKraftV, Hersteller von Kassensystemen, Anbieter von Tankkarten-Systemen und sonstiger IT-Lösungen für den Tankstellenbetrieb – auch wenn sie nicht ausschließlich für die Mineralölbranche tätig sind;
- zur Information sonstiger Personen oder Unternehmen zu verwenden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie die Daten ihrerseits an die in Nr. 1 bis 3 Genannten weitergeben;
- zur Erstellung und zum Angebot von Analysen, Marktberichten, Preisprognosen oder sonstigen Produkten zu verwenden, die anderen Zwecken als der Verbraucherinformation dienen;
- an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu lizenzieren oder in einer Form bereitzustellen, die Dritten den massenhaften Abruf ermöglicht (z. B. eigene API, Datendownload, Weiterverkauf).
(3) Zulässig ist die Anzeige der Daten gegenüber Endnutzern in der eigenen App oder Website des Nutzers, sofern diese der Verbraucherinformation dient.
§ 3 Zugangsberechtigung und Zusicherungen des Nutzers
(1) Der Nutzer sichert zu, dass er weder selbst zu dem in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Personenkreis gehört noch mit diesem wirtschaftlich, gesellschaftsrechtlich oder personell verbunden ist, soweit er dies nicht im Antrag offengelegt hat.
(2) Der Nutzer versichert, dass alle Angaben im Antrag – insbesondere Identität, Verwendungszweck, Projekt-Adresse und Verbindungen zur Mineralölbranche – vollständig und wahr sind.
(3) Der Anbieter prüft jeden Antrag vor der Freigabe, einschließlich einer Recherche zum Tätigkeitsfeld des Antragstellers und zu Verbindungen zur Mineralölbranche. Bestehen bei objektiver Betrachtung Zweifel, dass die Daten ausschließlich zur Verbraucherinformation verwendet werden, wird kein Zugang gewährt. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.
(4) Der Anbieter kann die Freigabe von einer erfolgreichen Online-Identitätsprüfung abhängig machen, die sein Dienstleister Didit Identity Spain, S.L. durchführt („Freigabe unter KYC-Vorbehalt“). In diesem Fall wird der Zugang erst freigeschaltet, wenn die Prüfung bestanden ist und der Name laut Ausweis mit den Antragsangaben übereinstimmt. Unabhängig davon kann der Nutzer die Prüfung freiwillig im Portal durchführen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 4 Pflichten des Nutzers
- Der API-Key ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist er im Portal sofort zu erneuern und der Anbieter zu informieren.
- Der Nutzer teilt dem Anbieter unverzüglich in Textform mit, wenn sich der Verwendungszweck, seine Identität oder Gesellschafterstruktur ändert oder eine Verbindung zur Mineralölbranche entsteht. Eine Zweckänderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
- In seinem Angebot weist der Nutzer an gut sichtbarer Stelle darauf hin, dass die Daten von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) stammen und ausschließlich der Verbraucherinformation dienen.
- Erhält der Nutzer Anfragen aus der Mineralölwirtschaft, von deren Verbänden oder IT-Dienstleistern nach den Daten, lehnt er diese ab.
- Meldungen von Endnutzern über falsche Preise oder Öffnungszeiten leitet der Nutzer über die dafür vorgesehene Schnittstelle (
v1_complaint) weiter. - Der Nutzer zeigt die Daten vollständig und neutral an. Tankstellen dürfen nur ausgeblendet, hervorgehoben oder umsortiert werden, wenn der Endnutzer dies ausdrücklich auswählt (z. B. Filter nach Marke, Sortierung nach Preis oder Entfernung). Bezahlte Platzierungen einzelner Tankstellen oder Marken sind unzulässig.
§ 5 Auskunft und Nachweis
(1) Der Anbieter ist gegenüber der MTS-K verpflichtet, die zweckgemäße Verwendung der Daten jederzeit glaubhaft zu machen (§ 6 Satz 1 MTSKraftV). Der Nutzer erteilt dem Anbieter daher auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen in Textform Auskunft darüber, wie und wo er die Daten verwendet, und weist dies nach (z. B. durch Nennung der Angebote, Screenshots, Beschreibung der Datenflüsse).
(2) Der Anbieter darf die Angaben aus dem Antrag, das Prüfergebnis und diesen Vertrag der MTS-K bzw. dem Bundeskartellamt auf deren Verlangen vorlegen.
(3) Der Anbieter protokolliert den Abruf der API je Nutzer (Anzahl der Abrufe pro Tag), um ungewöhnliche Nutzung zu erkennen.
§ 6 Vertragsstrafe und Kostenersatz
(1) Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen § 2 (Zweckbindung) oder hat er nach § 3 falsche Angaben gemacht, zahlt er für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe. Ihre Höhe setzt der Anbieter nach billigem Ermessen fest, höchstens jedoch 5.000,00 € je Verstoß. Im Streitfall kann das zuständige Gericht die Höhe auf ihre Angemessenheit überprüfen.
(2) Bei der Festsetzung berücksichtigt der Anbieter insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, den Grad des Verschuldens, ob der Nutzer Unternehmer oder Verbraucher ist, sowie die Folgen für den Anbieter, etwa ein Verfahren der MTS-K oder eine Gefährdung seiner Zulassung als Verbraucher-Informationsdienst.
(3) Als eigener Verstoß gilt jede Weitergabe der Daten an einen weiteren Empfänger und jede Verwendung zu einem weiteren unzulässigen Zweck. Einzelne API-Abrufe im Rahmen derselben unzulässigen Verwendung gelten nicht als gesonderte Verstöße.
(4) Kostenersatz: Unabhängig von der Vertragsstrafe ersetzt der Nutzer dem Anbieter die durch den Verstoß tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten. Dazu gehören insbesondere Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung (höchstens in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG), Kosten für Sachverständige sowie Kosten der Aufklärung des Verstoßes und der Stellungnahme gegenüber der MTS-K bzw. dem Bundeskartellamt. Der Anbieter weist die Kosten durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nach. Dem Nutzer bleibt der Nachweis offen, dass Kosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.
(5) Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB).
§ 7 Sperrung und Kündigung
(1) Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit durch Löschen seines Kontos im Portal beenden. Der Anbieter kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
(2) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperrung des Zugangs und zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
- der Nutzer gegen § 2 oder § 4 verstößt oder dies aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu befürchten ist,
- sich Angaben nach § 3 als unzutreffend herausstellen oder eine Verbindung zur Mineralölbranche entsteht,
- der Nutzer eine Auskunft nach § 5 nicht oder nicht fristgerecht erteilt,
- die MTS-K dies verlangt oder die Zulassung des Anbieters als VID entfällt.
(3) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Nutzer löscht alle bis dahin gespeicherten MTS-K-Daten aus der API innerhalb von 14 Tagen und bestätigt dies auf Anfrage in Textform.
§ 8 Nutzungsumfang und Verfügbarkeit
Die API wird unentgeltlich und ohne Verfügbarkeitsgarantie bereitgestellt. Es gelten technische Kontingente (Rate-Limits), die im Portal ausgewiesen werden. Übermäßige Nutzung kann zur Drosselung oder Sperrung führen.
§ 9 Haftung
Die Daten werden ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, auch Maßnahmen der MTS-K, frei, die auf einer vertragswidrigen Verwendung der Daten durch den Nutzer beruhen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung der bei der Anmeldung erhobenen Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem Verarbeitungsverzeichnis. Nach Ende eines freigegebenen Zugangs bewahrt der Anbieter Name, Firma, Verwendungszweck, Prüfvermerk, das Ergebnis einer Identitätsprüfung und Vertragsdaten drei Jahre auf, um die zweckgemäße Datenverwendung gegenüber der MTS-K nachweisen zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO).
§ 11 Änderungen und Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn gesetzliche Vorgaben, Vorgaben der MTS-K oder technische Änderungen der API dies erfordern und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.
(1a) Änderungen, die den Kern des Vertrags betreffen, insbesondere Entgeltpflichten oder eine wesentliche Einschränkung des Nutzungsumfangs, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam.
(2) Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.